Anrechnung von Prüfungsleistungen
Zur Anrechnung im Ausland erbrachter Studienleistungen sind zwei Schritte notwendig: Vor dem Antritt des Auslandsaufenthalts ist ein Learning Agreement mit dem Lehrstuhl abzuschließen, nach der Rückkehr ist ein Anrechnungsantrag beim Prüfungsamt zu stellen. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen.
Wollen Sie sich einem bestehenden Learning Agreement anschließen, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und hinterlegen es im Lehrstuhlsekretariat. Bitte fügen Sie Ihre Email Adresse bei, damit wir Sie nach der Bestätigung durch Prof. Wrede verständigen können.
Bachelor-/Masterstudiengänge: Informationen zu bestehenden Learning Agreements (bis auf Widerruf) finden Sie hier.
Möchten Sie ein neues Learning Agreement abschließen, müssen Sie uns zu dem gewünschten Kurs einige Informationen geben. Die Informationen können Sie üblicherweise den Materialien Ihrer Gastuniversität entnehmen. Bitte verwenden Sie für die Zusammenstellung der Informationen dieses Formulardokument. Das ausgefüllte Formular drucken Sie bitte nicht aus, sondern senden es bitte per Email an die darin angegebene Adresse. Sobald eine Entscheidung gefällt ist, werden wir Sie informieren.
BEACHTEN SIE: Sie selbst sind dafür verantwortlich, dass die angerechnete Lehrveranstaltung mit der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs bzw. den Vorgaben Ihres Studienbereichs kompatibel ist.
